Corpus juris (lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner Gesetze oder Rechtsbücher, insbesondere der im 12. Jahrh. zu einem geschlossenen Ganzen vereinigten Rechtsbücher des oströmischen Kaisers Flavius Justinianus, durch welchen das gesamte damals vorhandene Rechtsmaterial in einige wenige erschöpfende Sammlungen... Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html